Und das begründet sich woraus?
Gedankenspiel:
Gesetzgeber sagt: Weiterverkauf von Kopie einer Software ist rechtens und darf nicht verhindert werden.
"Nicht verhindern" ist ein Verbot aktiver Gegenmaßnahmen. Die Frage stellt sich hier gar nicht – bei DRM-Gütern müsste eine Möglichkeit zum Kauf überhaupt erst einmal geschaffen werden. Das wäre die Gesetzgeber-Formulierung: "XY muss den Weiterverkauf von Software ermöglichen."
Der Rest deines Beispiels hängt dann davon ab, wem der Gesetzgeber diese Pflicht auferlegt – Publisher? Händler? – und wie er sie ausgestaltet. (Bis in alle Ewigkeit? Technischer Support? Zu unterstützende Betriebssysteme? Zugangs- und Identitätprüfungen, Diebstahlschutz? Kosten für all das? Was ist bei Accountsperrungen?) Ich würde aber erwarten, dass ein derart tiefgehender Eingriff in die Handelsfreiheit mindestens ein halbes, eher ein volles Jahrzehnt durch die Gerichtsinstanzen tourt, ehe es überhaupt Wirkung entfaltet. Und das ab Zeitpunkt des Beschlusses, der bei einer mindestens EU-Recht, wenn nicht sogar WTO-Vereinbarungen berührenden Forderung seinerzeit viele Jahre voller komplexer Verhandlungen in der Zukunft liegen dürfte.
Man stelle sich mal vor, alle z.B. Auto-Hersteller wären verpflichtet, Gebrauchtwagenhändler zu unterhalten. (Kostenslos. Mit Auslieferung an den neuen Besitzer!)
Publisher vermarktet seine Produkte über Verkaufplattform. Besitzrecht und Eigentumsansprüche des Publishers enden mit Verkauf der Kopie.
Store bietet als dritte Instanz als Dienst eine Verkaufsplattform mit Library zur Verwaltung der erstandenene Waren.
Diese Bedingung wäre nur erfüllt, wenn der Käufer die "Ware" nach abgeschlossenen Kauf zum "Verwaltungs-Service" bringt. Also wenn du z.B. deine GoG-Installationsdatei bei Steam hochladen könntest, um dann diese konkrete Kopie über Steam zu installieren. So funktioniert das System aber nicht (sonst hätten wir das Problem gar nicht); so kann es nicht einmal funktionieren: Ohne synchrone Zerstörung der Kopie bei dir zu Hause während des Uploads (und zuvor der bei GoG während des Downloads) gibt es nicht einmal "eine Ware" und jegliche Form von Vervielfältigungen durch Transfers würde das weiterhin bestehende Urheberrecht Ubisofts berühren.
Was es stattdessen gibt ist eine Lizenz. Die kaufst du von Ubisoft, sie erlaubt dir den Download einer Kopie der Software und der von Ubisoft beauftrage Dienstleister Valve schaltet dir auf Vorlage des Lizenz-Nachweises eine von Ubisoft beauftragte Downloadmöglichkeit frei; im weiteren Verlauf betreibt er im Auftrag von Ubisoft einen Server, der im Rahmen des von Ubisoft implementierten DRM-Systems das Spielen ermöglicht. Jedes einzelne dieser Elemente ist an Ubisoft gekoppelt und jedes einzelne unterliegt nicht den rechtlichen Bedingungen für Waren, sondern für Lizenzen. Und die sind verdammt frei gestaltbar und in diesem Fall von Ubisoft zugunsten Ubisofts geschrieben worden. Valve kann da gar nichts ändern, ohne ihren Vertrag mit Ubisoft zu brechen.
Waren dürfen als "gebraucht" weitergehandelt werden.
Wie gesagt: Es ist ein großer Unterschied, ob du etwas selbst machen darfst oder ob jemand anders dazu verpflichtet wird, es für dich durchzuführen. Du
darfst zum Beispiel auch weiterhin Crew im Multiplayer zocken. Dein Problem ist nur, dass du das
nicht kannst. Aber wenn deine Crew-Kopie eine Ware und dein Eigentum ist, dann ist das schlichtweg dein ganz privates Problem als Eigentümer. Wenn
mein Auto nicht mehr fährt, habe ich leider auch keinen Anspruch, dass der Hersteller das ändert, sondern muss höchst selbst eine Werkstatt bezahlen. Und der Hersteller ist nicht einmal in nenneswertem Umfange verpflichtet, eine Reparatur zu ermöglichen. (Anm.: Einzelne Werkstätten zu benachteiligen ist verboten. Aber einfach Reparaturen für alle so unmöglich zu machen, wie es die Zulassungsordnung gerade noch tolleriert, ist keine einseitige Benachteiligung. Autokäufer müssten natürlich saudämlich sein, nochmal bei so einem Hersteller zu kaufen, aber er würde meinem Wissen nach nicht illegal handeln. Was das über nochmal kaufende Spielekäufer aussagt ...)
Nach dem Kauf und einer gewissen Gewährleistungszeit können Ansprüche nur noch aus Service-Verträgen oder im Rahmen des Lizenzrechts geltend gemacht werden (was ja auch nahe verwandt ist).
Das ist richtig. Steam betreibt ja auch nicht die Server von Ubisoft, um das Spiel zu betreiben.
Das einzige wo ich da den Dienstleister in der Pflicht sehe, ist mir zu ermöglichen, meine gekaufte Ware und weiterverkauf zu handhaben und zu ermöglichen - also mir Zugriff auf meine Library-Items zu geben.
Wenn Steam jetzt sagt: die items sind an den Store gebunden, dann wäre ich d'accord, sie wenigstens innerhalb des Stores weitergeben/-handeln zu können.
Wenn es "deine" "Items" wären, hättest du doch Zugriff. Wenn du stattdessen nur eine Lizenz besitzt, laut der dir ein Service-Anbieter über einen jederzeit beendbaren Dienst über einen undefinierten, jederzeit ("jetzt") beendbaren Zeitraum ein Item in einem Account anzeigt, an dem du nichts weiter "besitzt" als die Zugangsdaten, dann sieht die Sachlage anders aus.
Darauf will man hinaus. Technisch möglich wäre es. Und wenn das Recht es einfordert, ist es an den Rechte- und Service-Parteien, das umzusetzen.
Eigentumsrechte sind eine sehr grundlegende Sache, genauso das Lizenz- respektive das Vertragsrecht im weiteren Sinne. Natürlich kann man theoretisch alles an der Verfassung und auch alles an internationalen Verträgen ändern – was du dir hier wünscht geht in dieser Formulierung aber wirklich tief und wirft Fragen ohne Ende auf. Zum Beispiel wäre dein gewünschtes "Waren"-Recht schon komplett wertlos, solange Valve weiterhin das Recht behält, Steam einfach dicht zu machen. Du implizierst also eine dauerhafte, unbegrenzte Servicepflicht – bis zum vollständigen Ruin der Eigentümer? Was würde das für die Eigentumsrechte von Gabe Newell bedeuten? Am andere Ende der Skala laufen In-Game-Käufe im Prinzip nach dem gleichen Rechtsrahmen ab: Du zahlst, dafür gibt der Publisher gibt dir die Möglichkeit den "Goldenen Diamanthammer der Meister" zu benutzen, solange eine ganze Kladde von Vertragsanforderungen erfüllt sind. Darunter zum einen so Dinge wie "das Spiel muss überhaupt noch laufen und dein Account darf nicht gesperrt sein", die sehr ähnlich dem Steam-Fortbetrieb wären, also unter deine "Eigentumsansprüche". Aber dazu gehört auch die Art und Weise,
wie du den GoDahamM überhaupt benutzen kannst. Erlaubst du hier nachträgliche, einseitige Änderungen könnte Ubisoft auf dieser Basis z.B. auch einfach den Online-Multiplayer von Crew durch eine Online-Galerie ersetzen und erneut die Server abschalten. Ist ja nicht festgeschrieben, wie dein "Besitz" eigentlich aussieht. Schreibst du es dagegen trotzdem fest, wären dadurch auch Balancing-Änderungen zumindest in sämtlichen Spielen mit Premium-Content verboten.
Wie gesagt: Man kann natürlich neue Rechte definieren. Aber diesen neuen Status für "virtuelle Software als Ware" kann man locker mit Patenten als solche oder das gesamte Urheberrecht vergleichen. Also Rechtssysteme, die trotz mehreren Jahrhunderten Arbeit daran heute immer noch so lückenhaft und uneinheitlich sind, dass es praktisch ständig große internationale Prozesse mit schwerwiegenden Auswirkungen darum gibt. Etwas funktionierendes dieser Reichweite für die schnelllebige Welt der Computer-Spiele formulieren, vereinbaren und in Kraft setzen? Ohne Lücken? Ohne Kollateralschäden?
Challenge rejected.